Ein Anruf kommt gut an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Projekt „Podcast-Weltrekord 2027“

§ 1 Gegenstand der AGB Diese AGB regeln die Rahmenbedingungen für die Teilnahme, die Produktion von Medieninhalten und die damit verbundene Werbepräsenz im Rahmen des Weltrekordversuchs „Längster Business-Podcast der Welt“.

§ 2 Leistungen des Veranstalters (1) Der Veranstalter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Podcast-Produktion (technisches Setup, Moderation, Bereitstellung von Rohdaten) sowie Werbeleistungen (Logo-Einbindungen, Porträt-Veröffentlichungen auf der Projektwebseite). (2) Die Art und Weise der Werbeeinbindungen (z.B. Ticker-Rotation) unterliegt der organisatorischen Planung des Veranstalters. (3) Der Veranstalter stellt die notwendige Infrastruktur und Streaming-Technik am Veranstaltungsort im Ruhrgebiet bereit.

§ 3 Pflichten der Partner und Teilnehmer (1) Partner sind verpflichtet, benötigte Materialien (Logos, Texte, Bilder) in der vom Veranstalter geforderten Qualität und fristgerecht bereitzustellen. (2) Bei der Teilnahme an Live-Slots ist auf Pünktlichkeit zu achten. Verspätungen, die eine Durchführung des Slots gefährden, gehen zu Lasten des Teilnehmers. (3) Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Wettbewerbsrechte) liegt ausschließlich beim Partner. Der Partner stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang vollumfänglich frei.

§ 4 Terminierung und Verschiebung (1) Der Weltrekordversuch ist für die erste Märzwoche 2027 geplant. Die finale Slot-Zuweisung erfolgt durch den Veranstalter. (2) Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungszeitraum oder den Ort aus organisatorischen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu verschieben. (3) Ein Rücktrittsrecht für Partner entsteht bei einer Terminverschiebung erst, wenn der neue Zeitraum mehr als 6 Monate vom ursprünglich geplanten Zeitraum abweicht.

§ 5 Nutzungsrechte (1) Zwischen dem Veranstalter und den Partnern/Teilnehmern besteht eine wechselseitige Einräumung einfacher, zeitlich und örtlich unbeschränkter Nutzungsrechte an den produzierten Inhalten (Video-/Audio-Segmente). (2) Dies umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Inhalte (einschließlich Standbilder/Screenshots) auf Webseiten, Social-Media-Kanälen (z.B. Instagram, TikTok, YouTube, Spotify) sowie in Printmedien für Eigenwerbezwecke beider Parteien. (3) Der Veranstalter ist berechtigt, den Namen und das Logo des Partners zur Berichterstattung und Eigenwerbung für den Weltrekordversuch zu verwenden.

§ 6 Haftung und Weltrekord-Erfolg (1) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die finale Zertifizierung des Weltrekords durch Guinness World Records, sofern die Nichtanerkennung auf Umständen beruht, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen (z. B. Regeländerungen durch GWR). (2) Die Haftung für das Nicht-Erreichen des Rekords infolge höherer Gewalt (z. B. Streik, Brand, unvorhersehbare Krankheitsfälle) ist ausgeschlossen, sofern die vereinbarten Werbe- und Produktionsleistungen erbracht wurden. (3) Die Haftung des Veranstalters für Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). In diesen Fällen haftet der Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Geheimhaltung Alle Parteien verpflichten sich, interne Projektdetails und vertrauliche Informationen über die Zusammenarbeit gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln.

§ 8 Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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